1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und Heimtierbedarf Jahn (Inhaber Hans-Peter Jahn) nachfolgend „JAHN“ genannt, geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen. Sie gelten ausschließlich für den geschäftlichen Verkehr von JAHN mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen und zwar in ihrer jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer einer Geschäftsbeziehung. Eine Belieferung an private Personen erfolgt nicht. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
(2) Alle Angebote von JAHN sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht in einem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Ein Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn JAHN die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. Mitteilung über die Auslieferung annimmt. Die Angebote von JAHN enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird immer gesondert ausgewiesen und berechnet. Änderungen der im Katalog angegebenen Farben, Verpackungseinheiten, Ausführung sowie Preise sind ausdrücklich vorbehalten. Mit Erscheinung einer neuen Preisliste oder eines neuen Kataloges verlieren alle vorhergehenden Listen ihre Gültigkeit. Druckfehler oder offensichtliche Irrtümer in Preislisten, Angeboten oder Bestätigungen berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche.
(3) Ihre E-Mailadresse wird bei der Registrierung von JAHN gespeichert. Diese dient ausschließlich für interne Zwecke von JAHN (z.B. Sendungsverfolgung) und wird nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mailadresse jederzeit in schriftlicher Form widersprechen. Den Newsletter können Sie auch einzeln, durch den entsprechenenden Button, abbestellen.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
2. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen von JAHN sind grundsätzlich per Nachnahme zu bezahlen. Hiervon ausgenommen sind besondere Zahlungsvereinbarungen. JAHN erhebt Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten p. a. über dem Basiszinssatz. Mahnkosten werden im Verzugsfalle im gesetzlich zulässigen Rahmen, mindestens werden jedoch 10.- €, berechnet. Künftige Lieferungen werden automatisch per Nachnahme versendet.
3. Versandbedingungen
(1) Ab einem Auftragswert von 150.- € erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands und Österrreich frachtfrei. Bei einem geringeren Auftragswert werden je Paket 8,95 € oder ggf. Speditionskosten in jeweiliger Höhe berechnet. Bei Nachnahme werden zusätzlich Gebühren in Höhe von 9,95 € erhoben. Für Lieferungen außerhalb Deutschlands und Österreich und auf die deutschen Inseln und Sonderzollgebiete gelten abweichende Konditionen. Diese werden auf Anfrage mitgeteilt.
(2) Gegenüber Forderungen von JAHN kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer Geldforderung auszuüben, es sei denn die Geldforderung ist unbestritten und oder rechtskräftig festgestellt.
(3) Offensichtliche Warenmängel und Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei JAHN durch den Kunden zu melden. Der Kunde ist unmittelbar nach Erhalt der Ware verpflichtet, diese auf etwaige Mängel hin zu überprüfen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb vorgenannter Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist für versteckte Mängel beträgt 12 Monate ab dem Lieferdatum.
(4) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person durch JAHN übergeben worden ist oder zwecks Versendung des Lagers verlassen hat. Während der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Eventuelle Transportschäden bei Lieferung durch den von JAHN beauftragten Frachtführer müssen innerhalb von 24 Stunden bei JAHN angezeigt werden. Offensichtliche Beschädigungen sind sofort nach Empfang der Ware JAHN mitzuteilen.
(5) JAHN unterliegt den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen JAHN als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrechnungsgehilfen von JAHN ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. JAHN haftet ferner für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das gleiche gilt für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. JAHN haftet auf Schadenersatz unter Begrenzung der Schadenhöhe auf 20.000,00 € für Schäden, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung typisch und vorhersehbar sind. In jedem Falle bleiben unberührt die Haftung von JAHN nach dem Produkt-Haftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
(6) Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt), die die Leistungen von JAHN erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen JAHN, die Erfüllung ihrer Leistungspflicht und die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrung, unvorhersehbare Betriebsstörung, unvermeidbare Rohstoffverknappungen sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die JAHN nicht zu vertreten hat. Alle Verkäufe zur späteren Lieferung basieren auf den am Kauftag gültigen Zoll-, Einfuhr- und Steuerbestimmungen. Veränderungen bis zum Zeitpunkt der Lieferung werden pro oder contra verrechnet.
(7) Mengen, die innerhalb der festgesetzten Lieferzeit nicht abgenommen werden, können von JAHN ohne vorherige Bezugsaufforderung aus dem Vertrag gestrichen werden, wobei JAHN berechtigt ist, etwaige Preisvergünstigungen, die auf die gesamte Abschlussmenge gewährt wurden, für die bereits gelieferte Menge zurückzuverlangen.
4. Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche von JAHN an den Kunden gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von JAHN (einfacher Eigentumsvorbehalt).
(2) Darüber hinaus behält sich JAHN das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller innerhalb einer Geschäftsverbindung zu dem Kunden bereits bestehenden bzw. noch entstehenden künftigen Forderungen vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde kann die Freigabe der Vorbehaltsware insoweit verlangen, als ihr realisierbarer Wert den Nennwert der zu sichernden Forderung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % übersteigt.
(3) Soweit mit dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis begründet wurde, dienen sowohl der einfache als auch der erweiterte Eigentumsvorbehalt der Sicherung der Saldoforderung. Der Kunde kann die Freigabe der Vorbehaltsware insoweit verlangen, als ihr realisierbarer Wert den Nennwert der Saldoforderung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % übersteigt.
(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. JAHN ist bis zum Widerruf nach den Sätzen 1 und 4 nur dann berechtigt, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Ist die Einziehungsermächtigung widerrufen, so ist der Kunde verpflichtet, JAHN sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Geltendmachung der abgetretenen Sicherungsforderung zu überlassen.
(5) Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden mit einer ihm gehörenden Hauptsache verbunden, so ist der Kunde verpflichtet, JAHN an der Hauptsache insoweit Miteigentum einzuräumen, als der Miteigentumsanteil im Werte den Nennwert der zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr als 20 % übersteigt.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist JAHN berechtigt, die Vorbehaltsware einstweilen wieder an sich zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten des Rücktransportes zu übernehmen.
(7) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum von JAHN hinzuweisen. Weiter ist er verpflichtet, JAHN unverzüglich telefonisch oder per Fax zu informieren sowie nachfolgend schriftlich zu unterrichten, so dass JAHN ihre Rechte erforderlichenfalls im Wege der Drittwiderspruchsklage oder sonst wie geltend machen kann.
5. Anwendbares Recht
Für sämtliche Verträge von JAHN mit Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 87600 Kaufbeuren. JAHN behält sich das Recht vor, Vertragspartner vor jedem anderen nach den allgemeinen Regeln des Prozessrechts zuständigen Gericht zu verklagen.
7. Abtretung von Forderungen
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Nachstehende Punkte gelten daher nur im Fall der Abtretung.
(1) Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
(2) Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Kaufbeuren oder Frankfurt am Main.
(3) Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
(4) Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
(5) Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 - 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
(6) Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der "Aufklärung Datenschutz" der VR FACTOREM GmbH, die Sie jederzeit online unter www.vr-factorem.de/datenschutz-vrf einsehen und herunterladen können.
(7) Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.